Sicherheit hat auf dem Spielplatz oberste Priorität. Sowohl die Kinder als auch die Erwachsenen sollten das Gefühl haben, dass der Spielplatz ein sicherer Ort ist. Sie müssen sich darauf konzentrieren können, gemeinsam Spaß zu haben und Zeit miteinander zu verbringen. Daher wird durch hohe Sicherheitsanforderungen sichergestellt, dass Spielplätze jederzeit sicher sind.

Beim Bau eines Spielplatzes müssen Sie sicherstellen, dass der Spielplatz samt Spielgeräten alle in Ihrem Land geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt. In Europa gelten für öffentliche Spielplätze in allen Ländern dieselben Vorschriften und Normen: die Europäischen Sicherheitsnormen EN 1176 und EN 1177. Wenn Sie außerhalb von Europa ansässig sind, müssen Sie diejenigen Regeln kennen, die in Ihrem Land gelten.

EN 1176 und EN 1177 sind Ihre Garantie für sichere Spielgeräte

Die Europäischen Sicherheitsnormen beinhalten Vorschriften und Anforderungen, die die Hersteller von Spielgeräten und Fallschutzböden eingehalten müssen. Nur wenn die Spielgeräte oder Fallschutzböden diesen Anforderungen entsprechen, werden sie als sicher eingestuft. Die Norm dient Ihnen somit als Garantie, dass die auf Ihrem Spielplatz aufgestellten Spielgeräte sicher sind.

EN 1176 deckt die Anforderungen an Spielgeräte ab. EN 1177 befasst sich hingegen mit den Regeln für Fallschutzböden. Beide Normen sind gleichermaßen wichtig, um Verletzungen und Gefahrensituationen vorzubeugen.

Die Zulassung von Spielgeräten und Fallschutzböden erfolgt durch Fachleute. Hersteller können entscheiden, ob sie selbst als Fachleute agieren oder ob sie den Prozess einem Dritten überantworten. All unsere Geräte sind beispielsweise durch den TÜV zertifiziert, der auf das Testen und Prüfen von Geräten für Spielplätze spezialisiert ist.

Weitere Informationen über unsere Herangehensweise an die Sicherheit auf Spielplätzen finden Sie hier: Sicherheit und Zertifizierung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) über Sicherheit

Wie groß muss die Fläche des Fallschutzbodens für ein Spielgerät sein?

Bei einem Fallschutzboden handelt es sich um eine stoßdämpfende Oberfläche, die Verletzungen nach Stürzen usw. minimieren soll. In allen Ländern, die sich an europäische Standards halten, müssen Fallschutzböden der Norm EN 1177 entsprechen.

Die Größe des Fallschutzbodens hängt von der Fallhöhe und der Art der Spielgeräte ab. Je höher ein Spielgerät, desto größer muss der Fallschutzboden sein, da mit der Höhe auch das Verletzungsrisiko steigt. Dasselbe gilt für Spielgeräte mit Bewegung wie Schaukeln oder Rutschen. Auch diese Geräte bergen ein höheres Verletzungsrisiko. Daher ist ein Fallschutzboden entscheidend, um Verletzungen zu vermeiden.

Was ist ein Sicherheitsbereich? Welche Anforderungen gelten?

Bei einem Sicherheitsbereich handelt es sich um einen Bereich rund um ein Spielgerät, der freigehalten werden muss. Im Sicherheitsbereich dürfen sich keine anderen Elemente befinden, nicht einmal ein Mülleimer, ein Strauch oder andere Spielgeräte. Dieser freie Bereich trägt dazu bei, Verletzungen zu vermeiden. Sollte ein Kind von einem Spielgerät fallen, befindet sich rund um das Gerät nichts, womit das Kind kollidieren könnte.

Laut der Europäischen Sicherheitsnorm muss jedes Spielgerät von einem Sicherheitsbereich umgeben sein. Das gilt auch für Spielgeräte mit einer Höhe von weniger als 60 cm, die keinen Fallschutzboden erfordern. Weitere Informationen zu den Sicherheitsbereichen, die unsere Produkte erfordern, finden Sie auf der jeweiligen Produktseite unter „Spezifikationen“.

Wann dürfen Spielgeräte auf Rasen aufgestellt werden?

Spielgeräte dürfen auf Rasen aufgestellt werden, wenn die Fallhöhe weniger als einen Meter beträgt. Überschreitet die Fallhöhe einen Meter, ist eine zusätzliche stoßdämpfende Oberfläche erforderlich. Wird Rasen als Fallschutzboden verwendet, muss eine jährliche Aufprallprüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Rasen weder zu hart noch zu abgenutzt ist. Der Rasen muss zu einem gewissen Grad stoßdämpfend wirken. Andernfalls bietet er keine ausreichende Sicherheit.

Beachten Sie: Bei einer Fallhöhe von weniger als 60 cm wird keinerlei Fallschutzboden benötigt. In diesem Fall entfällt die Pflicht, eine Aufprallprüfung durchzuführen.

Wie werden Fallschutzböden geprüft?

Fallschutzböden müssen regelmäßig geprüft werden. Die Stoßdämpfung des Bodens muss gewisse Anforderungen erfüllen – auch noch nach vielen Jahren der Benutzung.

Bei den meisten Fallschutzböden wird eine Aufprallprüfung durchgeführt, bei der die Härte der Oberfläche untersucht wird. Entsprechen die Messungen nicht der Sicherheitsnorm, muss der Fallschutzboden entweder ersetzt oder modifiziert werden. In einigen Fällen – etwa wenn Sand oder Kies verwendet werden –, ist es möglich, einen tieferen Aushub vorzunehmen, damit die Schicht die angegebenen Tiefenanforderungen erfüllt. Sand und Kies können sich verlagern, daher kann es nach einer gewissen Zeit erforderlich sein, Material nachzufüllen.

Müssen Spielgeräte gekennzeichnet werden?

Alle Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen müssen eine Kennzeichnung mit bestimmten Informationen aufweisen. Dazu zählen der Name des Herstellers, das Herstellungsjahr und die relevante Zertifizierung. Durch die Kennzeichnung wird sichergestellt, dass alle sehen können, woher das Gerät stammt und dass es strenge Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Fragen zur Spielplatzsicherheit?

Wenden Sie sich noch heute an Ihren nächstgelegenen Händler, falls Sie Fragen haben oder Inspiration für die Auswahl Ihres neuen Spielplatz benötigen.